Betriebskostenabrechnung
Die Erstellung der Abrechnung erfolgt durch unsere professionelle Abrechnungssoftware und umfasst mindestens folgende Belege:
- Jahresabrechnung aller Wirtschaftskosten
- Gesamtwirtschaftsplan für das neue Jahr
- Einzelwirtschaftsplan mit Hausgeldberechnung sowie Abrechnungsspitze
- Entwicklung der Hausgeld- und Rücklagenkonten
- Rücklagenabrechnung inkl. Angabe Ihres Anteils an der Rücklage
- Zinsbescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung
- Aufwendungen nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Liste aller Miteigentumsanteile
- Zahlungsübersichten
- sowie alle nötigen Belege für das Finanzamt / Steuerberater
- eigens angeforderte Belege (evtl. gesonderte Berechnung).

ein Bild machen, wie übersichtlich, verständlich und gesetzeskonform unsere Abrechnungsunterlagen gestaltet sind.